Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(nachfolgend "AGB" genannt) gelten für sämtliche
Rechtsgeschäfte, die über die Onlineshops www.surpresa-accessoires.ch
abgeschlossen werden
und werden von SURPRESA T. Schöpfer betrieben (nachfolgend "SURPRESA"
genannt).
SURPRESA behält sich das Recht vor, diese
AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der
Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht
einseitig geändert werden kann. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende
Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.
Das Angebot von Produkten und
Dienstleistungen im Onlineshop (nachfolgend "Angebot" genannt)
richtet sich ausschliesslich an Kundschaft mit Wohn- oder Firmensitz in der
Schweiz oder Liechtenstein.
Lieferungen erfolgen ausschliesslich an
Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein.
Das Angebot gilt, solange das Produkt über
die Suchmaschine im Onlineshop auffindbar ist und/oder der Vorrat reicht.
Für alle Produkt-Bestellungen mit
Erfordernis des Mindestalters von 18 Jahren, bestätigt die Kundschaft mit der
Bestellung die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen.
2 Information
2.1 Produkt und Preis
Abbildungen von Produkten in Werbung,
Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.
Die Informationen über Produkte werden im
Onlineshop möglichst kundenfreundlich zusammengestellt, sind aber nicht
verbindlich. Die Angaben des Herstellers (z.B. Herstellergarantie) sind
massgebend, sofern diese in der Schweiz gültig sind.
Die Preise verstehen sich netto, in
Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) und, wenn anwendbar, inkl.
vorgezogener Recyclinggebühr ("vRG"). SURPRESA behält sich das Recht
vor, die Preise jederzeit zu ändern. Massgebend ist der Preis im Onlineshop zum
Zeitpunkt der Bestellung.
2.2 Verfügbarkeit und Lieferzeit
SURPRESA legt grossen Wert darauf,
Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben.
Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch zu
Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind
deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.
3
Vertragsabschluss
Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten
als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag
auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften
Preisangabe. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop,
im Geschäft, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend
"Vertrag" genannt).
Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird
der Kundschaft mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung an die
von ihr angegebenen E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch
generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch
tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass
die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag
unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe
zustande gekommen ist.
4 Liefertermin
Mit der Bestellbestätigung wird der
Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der
Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.
Kommt SURPRESA in Lieferverzug, so steht der
Kundschaft (ausser bei Spezialbestellungen) ab dem 30. Kalendertag seit dem
ursprünglich angekündigten Liefertermin, das Recht zu, vom Vertrag zurück zu
treten. Diesfalls erstattet SURPRESA der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte
Beträge zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche gegenüber SURPRESA bestehen
keine.
5 Lieferung / Filialabholung
Per Post.Die Lieferadresse muss in der
Schweiz oder in Liechtenstein gut erreichbar sein.
Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte
am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann SURPRESA den
Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten
stellen.
Falls die Kundschaft die bestellten Produkte
in eine Filiale (Filialabholung) nicht innerhalb von 14 Kalendertagen seit dem
vereinbarten Termin in der Filiale abholt, kann SURPRESA den Vertrag auflösen
(stornieren).
6 Prüfpflicht
Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte
Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.
Bei Speditionslieferungen ist ein
allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.
Lieferschäden, Falsch- und unvollständige
Lieferungen sind SURPRESA innert 5 Kalendertagen zu melden. Ein solches
Produkte darf die Kundschaft nicht in Betrieb nehmen und hat es wie erhalten in
der Originalverpackung aufzubewahren, bis SURPRESA sich mit der Kundschaft in
Verbindung setzt.
7 Gewährleistung
SURPRESA übernimmt während 3 Monate nach der
Lieferung bzw. Filialabholung die Gewährleistung für Mängelfreiheit und
Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes. SURPRESA kann die Gewährleistung
wahlweise durch
• kostenlose
Reparatur
• teilweisen
und vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges Produkt
• Gutschrift
zum Tagespreis, maximal des Verkaufspreis im Zeitpunkt der .Bestellung oder
• Minderung erbringen.
8
Haftung und Haftungsausschluss
Die Haftung richtet sich nach den
anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet SURPRESA in keinem
Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und
Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen,
sowie (iv) Schäden aus Lieferverzug, sowie (v) jegliche Handlungen und
Unterlassungen der Hilfspersonen von SURPRESA, sei dies vertraglich oder
ausservertraglich.
9
Zahlung
9.1 Zahlungsvarianten
Zahlungen müssen in Schweizer Franken
geleistet werden.
Barzahlung ist nur im Falle einer
Filialabholung möglich.
Als Zahlungsmittel werden Online-Banking,
Bank-/oder Postüberweisung, Kreditkarte (Mastercard, PayPal, PostFinance,
Debitkarten und Postcard) akzeptiert. Die aktuellen Gebühren sind unter
Zahlungsoptionen ersichtlich und werden im Bestellprozess detailliert
ausgewiesen.
Bei Zahlung mit Kreditkarte erfolgt die
Abbuchung bei Bestellung.
Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst
nach Eingang der Zahlung. Die Produkte im Geschäft von SURPRESA werden bis
Ablauf der Zahlungsfrist von mindestens 40 Kalendertagen reserviert.
9.3 Eigentumsvorbehalt
Bestellte Produkte bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung im Eigentum von SURPRESA. SURPRESA ist berechtigt,
einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor
Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung
oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von SURPRESA nicht zulässig.
10 Änderung der Bestellung oder Stornierung
Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur
Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder
Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft kann SURPRESA nach freien
Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20 % des stornierten
Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.– sowie dem allfälligen Wertverlust der
stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.
Tritt nach einer Bestellung bzw. dem
Vertragsabschluss gemäss Ziffer 7 eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit (auflösende
Bedingung) ein, wird die Kundschaft umgehend per E-Mail informiert. Falls die
Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist
noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht
befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind
ausgeschlossen.
11 Rückgabe von mängelfreier Ware
SURPRESA gewährt das Recht auf Rückgabe der
bestellten Produkte innert maximal 14 Kalendertagen seit deren Empfang.
Die Produkte sind mit eingeschriebener Post
an den www.surpresa.lu
bzw. www.surpresa-accessoires.ch unter „Kontakt“ angegebenen Ort zu
senden. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung
fachgerecht zu verpacken. Beschädigte Produkte werden nicht zurückgenommen bzw.
werden dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.
12 Weitere Bestimmungen
12.1 Nicht zuordenbare Rücksendungen
Rücksendungen, die keiner Kundschaft
zugeordnet oder retourniert werden können, werden sechs Monate aufbewahrt.
12.2 Datenschutz
Die Datenschutzerklärung unter Datenschutzerklärung
ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGBs erklärt
die Kundschaft auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.
12.3 Teilungültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB
ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.
12.4 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen SURPRESA
und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht.
Für Klagen von Konsumentinnen und
Konsumenten gilt Bern oder ihr Wohnsitz als Gerichtsstand. In allen
anderen Fällen ist Bern ausschliesslicher Gerichtsstand.
12.5 Urheberrechtlicher Hinweis
Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte,
an diesen AGB liegen bei SURPRESA.
Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder
anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen
Zustimmung von SURPRESA zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe
behält sich SURPRESA sämtliche rechtlichen Schritte vor.
August 2018